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Wissenschaftler*innen sollen ehrlich sein, denn die eigentliche Funktion der Wissenschaft ist die Wahrheitsfindung. Da Wissenschaftler*innen aber auch nur Menschen sind, lassen sich Fälle von wissenschaftlichem Fehlverhalten leider nicht vermeiden - selbst nicht in der Physik. Einer der bekanntesten Fälle von Wissenschaftsbetrugs war der von Jan Hendrik Schön, der in den Jahren 2000-2003 “aufsehenerregende” Ergebnisse aus dem Bereich der Halbleiterphysik in den anerkanntesten wissenschaftlichen Zeitschriften publizierte. Ausgelöst durch solche und ähnliche Fälle hat der Wissenschaftsrat Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis aufgestellt. Das Ombudswesen wurde 1999 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur Beratung und Vermittlung zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern zu Themen der wissenschaftlichen Integrität eingerichtet. Mit Prof. Dr. Joachim Heberle, Biophysiker an der FU Berlin, wird die Zentrale Ombudsperson über diese Ambivalenz der Wissenschaften berichten und steht für Fragen und Diskussionen zur Verfügung.